Rechtmäßigkeit des Ausschlusses weiterhin umstritten –
Einigung aller Parteien erforderlich 

In der mündlichen Verhandlung am 16. April vor dem Verwaltungsgericht München wurde der Ausschluss der Munich Athletics GmbH vom Vergabeverfahren zum München-Marathon 2025/26 formal bestätigt. Die Entscheidung fiel aus rein verfahrensrechtlichen Gründen, eine inhaltliche Bewertung der Bewerbung fand nicht statt. 

Die Munich Athletics GmbH behält sich vor, Rechtsmittel einzulegen.„Das Gericht hat deutlich gemacht, dass unser Ausschluss nicht auf inhaltlichen Mängeln, sondern auf einem Formfehler basiert“, erklärt Jacob Minah, Geschäftsführer der Munich Athletics GmbH. „Wir prüfen daher sehr ernsthaft, ob wir in Berufung gehen – nicht, um die Austragung des Marathons zu blockieren, sondern um faire Bedingungen für alle Beteiligten durchzusetzen.“

Die Munich Athletics GmbH weist darauf hin, dass eine Berufung das derzeit diskutierte Vergleichsverfahren zwischen den beiden verbleibenden Bewerbern – der Laufstatt Event gGmbH und der München Marathon GmbH – vorerst hinfällig machen würde. „Es ist nicht im Sinne der Stadt, des Laufsports oder der Sponsoren, wenn Entscheidungen juristisch über Monate blockiert bleiben. Wir sind weiterhin bereit zur Kooperation – unter der Voraussetzung, dass die Interessen aller fair berücksichtigt werden.“ 

Die Munich Athletics GmbH geht davon aus mit den Beteiligten konstruktive Gespräche führen zu können. Ziel müsse es sein, den München-Marathon 2025 im Sinne der Sportstadt München gemeinsam zu sichern – ohne Verlierer im Verfahren.



Unerwartete Kehrtwende des KVR

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat die LG Stadtwerke München (LG SWM) trotz vorheriger positiver Signale im August überraschend aus dem Vergabeverfahren für den München Marathon 2025/2026 ausgeschlossen. Unsere Bewerbung, die vom KVR selbst als „bestes Gesamtkonzept“ eingestuft worden war, wurde nachträglich aufgrund einer vermeintlich fehlenden Zustimmung zur Nutzung des Englischen Gartens für beide Jahre abgelehnt. Die federführende Ausarbeitung des Konzepts erfolgte durch die Munich Athletics GmbH, eine Ausgründung der LG SWM.


Zum Hintergrund in aller Kürze

  • Absicherungserklärung statt verbindlicher Zusage
    Wie üblich stellte die Bayerische Schlösserverwaltung (BSV) allen Bewerbern lediglich eine Absicherungserklärung unter Vorbehalt aus, die das abschließende Mietverhältnis zur Nutzung des Englischen Gartens regeln sollte. Dabei war vorgesehen, dass Details zur Streckenführung erst nach einer Vergabe durch das KVR endgültig festgelegt werden.
  • Überprüfung der Streckenführung
    Aufgrund medialer Berichterstattung prüfte die BSV im November unsere geplante Route im Englischen Garten, um sicherzustellen, dass wir alle behördlichen Vorgaben erfüllen. Sie bestätigte dem KVR gegenüber, dass alle Auflagen erfüllt sind, fügte allerdings die neue Bedingung hinzu, dass das zweite Jahr (2026) erst nach erfolgreicher Durchführung 2025 garantiert werden könne, da es sich um eine neue (leicht angepasste) Streckenführung im Vgl. zur etablierten Streckenführung handelt.
  • Aufforderung zur Stellungnahme
    Am 6. Dezember 2024 teilte uns das KVR mit, dass folglich keine gültige Zusage für zwei Jahre vorliege, und forderte eine Stellungnahme. Innerhalb von sieben Tagen reichten wir die Bestätigung der Bayerischen Staatsregierung ein, dass die Erlaubnis auf beide Jahre ausgeweitet wird. Offenbar wurde die Bayerische Schlösserverwaltung zuvor nicht über die seit 2018 bestehende Ausschreibung informiert. Dennoch hielt das KVR an seiner Entscheidung fest und übermittelte uns am 11. Februar 2025 den Ausschluss.

Danke für eure Unterstützung

Diese für uns völlig unerwartete Kehrtwende ist unverständlich und ein herber Schlag, den wir mit großer Enttäuschung, aber auch mit Entschlossenheit hinnehmen. Unser Dank gilt besonders den ehrenamtlichen Mitgliedern unserer Vereine, die uns in den vergangenen 15 Monaten unermüdlich unterstützt und keine Kosten und Mühen gescheut haben. Gemeinsam war es unser Ziel, mit dem München Marathon den Kinder-, Nachwuchs- und Leistungssport zu fördern sowie die Sportgemeinschaft in München zu stärken. Obwohl uns diese Möglichkeit nun verwehrt bleibt, werden wir weiterhin engagiert für die Münchner Leichtathletik kämpfen und nach neuen Chancen Ausschau halten, um dringend benötigte Fördermittel für die Leichtathletik zu generieren.

Der Zuschlag für die Jahre 2025/2026 ging an die Laufstatt gGmbH, der wir für die Ausrichtung des Marathons und allen Teilnehmer:innen viel Erfolg wünschen.


Stand: Februar 2025

Impressum
Munich Athletics GmbH
Hummelblumenstr. 10a
80995 München

Geschäftsführer: Jacob Minah & Julia Riedl
Handelsregister: Amtsgericht München
Handelsregisternummer: HRB 292524